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   VG Köln, 07.10.2009 - 1 L 967/09   

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https://dejure.org/2009,25540
VG Köln, 07.10.2009 - 1 L 967/09 (https://dejure.org/2009,25540)
VG Köln, Entscheidung vom 07.10.2009 - 1 L 967/09 (https://dejure.org/2009,25540)
VG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 1 L 967/09 (https://dejure.org/2009,25540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung eines höheren Entgelts für Telekommunikationsdienstleistungen; Genehmigungspflichtigkeit zur Erhebung eines Mobilfunkterminierungsentgelts; Vergleichbarkeit von Telekommunikationsentgelten auf dem nationalen Markt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus VG Köln, 07.10.2009 - 1 L 967/09
    Die dagegen gerichtete Auffassung der Beigeladenen zu 1), eine überwiegende Wahrscheinlichkeit sei aufgrund gebotener verfassungskonformer Auslegung des § 35 Abs. 5 TKG schon dann zu bejahen, wenn das Gericht den geltend gemachten Zahlungsanspruch in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht mit Sicherheit ausschließen könne, lässt sich mit dem eindeutigen Wortlaut ("überwiegend") des § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG nicht vereinbaren und ist daher auch keiner dem Wortlaut widersprechenden verfassungskonformen Auslegung zugänglich, vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 -2 BvF 3/02-, BVerfGE 119, 247 (273-275).
  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger

    Auszug aus VG Köln, 07.10.2009 - 1 L 967/09
    Urteil vom 25. März 2009 -6 C 3.08- gefunden hat, auch statthaft.
  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 14.07

    Mobilfunktarife: Klagen der Netzbetreiber abgewiesen

    Auszug aus VG Köln, 07.10.2009 - 1 L 967/09
    Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02. April 2008 -6 C 14.07- sowie die fortschreibende Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 17. Dezember 2008 (BK 3b-08-018) ist davon auszugehen, dass das Mobilfunkterminierungsentgelt der Antragstellerin gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 TKG genehmigungspflichtig ist.
  • VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04

    Rückwirkung im Hauptsacheverfahren zu Lasten nachfragender Wettbewerber

    Auszug aus VG Köln, 07.10.2009 - 1 L 967/09
    Von einem Überwiegen kann nur dann die Rede sein, wenn eine höhere Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines derartigen Anspruchs spricht als für das Nichtbestehen, vgl. Groebel/Seifert, in: Berliner Kommentar zum TKG, Rn. 83 zu § 35; Höffler, in: Arndt/Fetzer/Scherer, TKG-Kommentar, Rn. 39 und 42 zu § 35; Schuster/Ruhle in: Beck"scher TKG-Kommentar, 3. Aufl., Rn. 79 zu § 35; Verwaltungsgericht Köln, Beschlüsse vom 18. Mai 2005 - 1 L 3263/04 -, CR 2005, 575, vom 23. April 2007 - 1 L 1997/06 -, juris, und vom 23. Juli 2008 - 21 L 202/08-.
  • VG Köln, 23.04.2007 - 1 L 1997/06
    Auszug aus VG Köln, 07.10.2009 - 1 L 967/09
    Von einem Überwiegen kann nur dann die Rede sein, wenn eine höhere Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines derartigen Anspruchs spricht als für das Nichtbestehen, vgl. Groebel/Seifert, in: Berliner Kommentar zum TKG, Rn. 83 zu § 35; Höffler, in: Arndt/Fetzer/Scherer, TKG-Kommentar, Rn. 39 und 42 zu § 35; Schuster/Ruhle in: Beck"scher TKG-Kommentar, 3. Aufl., Rn. 79 zu § 35; Verwaltungsgericht Köln, Beschlüsse vom 18. Mai 2005 - 1 L 3263/04 -, CR 2005, 575, vom 23. April 2007 - 1 L 1997/06 -, juris, und vom 23. Juli 2008 - 21 L 202/08-.
  • VG Köln, 26.10.2009 - 1 L 961/09

    Anerkennung eines Aufschlags für sog. Netzwerkexternalitäten i.R.d. Ermittlung

    Die Kammer hat deshalb ihre davon abweichende bisherige diesbezügliche Rechtsprechung aufgegeben, Beschluss vom 07. Oktober 2009 - 1 L 967/09 -.

    Von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ist nur dann auszugehen, wenn eine höhere Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines derartigen Anspruchs spricht als für das Nichtbestehen des Anspruchs, vgl. Groebel/Seifert, in: Berliner Kommentar zum TKG, Rn. 83 zu § 35; Höffler, in: Arndt/Fetzer/Scherer, TKG-Kommentar, Rn. 39 und 42 zu § 35; Schuster/Ruhle, in: Beck"scher TKG-Kommentar, 3. Aufl., Rn. 79 zu § 35; Verwaltungsgericht Köln, Beschlüsse vom 18. Mai 2005 - 1 L 3263/04 -, CR 2005, 575, vom 23. April 2007 - 1 L 1997/06 -, juris, und vom 07. Oktober 2009 - 1 L 967/09.

  • VG Köln, 15.12.2011 - 1 L 797/11

    Rechtliche Möglichkeiten gegen die einem Wettbewerber erteilte Genehmigung von

    Nach der bisherigen Rechtsprechung der Kammer kommt der Regulierungsbehörde bei der Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes - und zwar auch hinsichtlich der Wahl der Methodik - ein Beurteilungsspielraum zu, vgl. zum TKG1996: Urteil vom 13. Februar 2003 - 1 K 8003/98 - zum TKG 2004: Beschlüsse vom 19. Dezember 2005 - 1 L 1586/05 - vom 21. August 2007 - 1 L 911/07 - und vom 07. Oktober 2009 - 1 L 967/09-.
  • VG Köln, 05.12.2011 - 1 L 793/11

    Anordnung der vorläufigen Zahlung eines beantragten höheren als des genehmigten

    Nach der bisherigen Rechtsprechung der Kammer kommt der Regulierungsbehörde bei der Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes - und zwar auch hinsichtlich der Wahl der Methodik - ein Beurteilungsspielraum zu, vgl. zum TKG1996: Urteil vom 13. Februar 2003 - 1 K 8003/98 - zum TKG 2004: Beschlüsse vom 19. Dezember 2005 - 1 L 1586/05 - vom 21. August 2007 - 1 L 911/07 - und vom 07. Oktober 2009 - 1 L 967/09-.
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